Alle sechs Jahre wählen alle Pfarrgemeinden ihre Kirchenverwaltung. Das ist jenes Gremium, das zusammen mit dem Pfarrer und der Verwaltungsleiterin die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei regelt. Die Kirchenverwaltung entscheidet also darüber, wofür in St. Georg Geld ausgegeben wird, über die Renovierung von Gebäuden, über Personalfragen.
Am 24. November 2024 wird nun wieder gewählt. In St. Georg stehen zwölf Kandidatinnen und Kandidaten für acht Sitze zur Wahl.
Gewählt werden kann am Sonntag, 24. November, von 10 bis 13.30 Uhr entweder im Elisabethenzimmer (schräg gegenüber des Nordeingangs der Kirche St. Georg) oder in der Pallotti-Kirche. Auch Briefwahl ist möglich: Dazu bitte dieses Formular ausfüllen und im Pfarrbüro abgeben. Abstimmen dürfen alle Katholikinnen und Katholiken, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrei St. Georg haben.
Infos über die Arbeit und die Mitglieder der bisherigen Kirchenverwaltung von St. Georg finden sich hier, allgemeine Infos zu den Wahlen auf den Seiten des Erzbistums.